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Bewährungsstrafe für Todesfahrt in Biergarten
Der Richter sprach die Angeklagte wegen zweifacher fahrlässiger Tötung und neunfacher fahrlässiger Körperverletzung schuldig, wie das Amtsgericht Ansbach am Mittwochabend mitteilte. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wurde gemäß Jugendstrafrecht zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine 14-monatige Führerscheinsperre verfügt.

Das Gericht folgte damit im wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger der jungen Frau hatte ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert und die Höhe dem Ermessen des Gerichtes überlassen. Das Urteil ist den Angaben zufolge nicht rechtskräftig.

Laut Anklage war die Fahranfängerin in der Nacht zum 1. Mai 2004 mit 0,9 Promille ohne Licht mit mindestens 100 Stundenkilometern durch das Dorf Neuendettelsau gerast, hatte in einer Kurve die Kontrolle über ihr Auto verloren und war in den Biergarten einer Pizzeria geschleudert. Dabei kamen die 41-jährige Wirtin sowie eine 34-jährige Erzieherin ums Leben, neun weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, einige davon schwer.

Zum Prozessauftakt schloss das Jugendschöffengericht die Öffentlichkeit aus, weil die Angeklagte einem psychiatrischen Gutachten zufolge suizidgefährdet sei und dem Druck einer "Prangersituation" nicht standhalten würde. Nur dem Ehemann der toten Wirtin, den Eltern der Erzieherin und einigen Verwandten wurde erlaubt, dem Prozess beizuwohnen.

Geschrieben von Hit Radio LDR am 22.09.2005 10:020 Kommentare · 1615 gelesen - Drucken

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